Gender Pay Gap – die Lohn(un)gerechtigkeit

Am 21. März war Equal Pay Day. Er wurde auf genau diesen Tag gelegt, um zu zeigen wie lange Frauen unentgeltlich arbeiten, während Männer bereits entlohnt werden (unter Annahme des gleichen Stundelohns) und soll somit auf den Gender Pay Gap aufmerksam machen.

Gender Pay Gap meint dabei die Differenz der Vergütung zwischen Männern und Frauen. Aktuell liegt dieser bei offiziell 21%, das heißt Frauen verdienen in einer Stunde rund 21% weniger Gehalt für die gleiche Arbeit wie ihre männlichen Kollegen.

Dieser Wert lässt sich jedoch noch bereinigen, indem man bei der Berechnung berücksichtigt, dass Frauen seltener in Führungspositionen arbeiten und dafür eher in sozialen Berufen und Teilzeit tätig sind. Aber auch dann liegt der bundesweite Wert immer noch bei 6 % Unterschied zugunsten der Männer.

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Doch wie kommt es zu diesem Lohnunterschied?

Die Lohnunterschiede lassen sich neben unfairer Bezahlung unter anderem auch mit regionalen Unterschieden erklären. So ist die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau in Gebieten in denen typisch männliche Firmen wie BMW oder Audi angesiedelt sind größer, als in anderen Gebieten in denen keine großen Firmen sässig sind. Auch andere regionale Unterschiede lassen sich feststellen, auffällig ist vor allem, dass heute im Bereich der ehemaligen DDR wesentlich geringere Unterschiede auffindbar sind, als im restlichen Teil der BRD.
Und wieso arbeiten immer noch so viele Frauen in der heutigen Zeit in Teilzeit und so wenige als Führungskräfte?
Zunächst beeinflusst das 1958 eingeführte Ehegattensplitting (steuerliche Entlastung gegenüber Paaren mit ungleichem Verteilungseinkommen) viele Frauen bei der Entscheidung des Arbeitsverhältnisses. Aber auch die immer noch vorherrschende klassische Rollenverteilung in Partnerschaften, die vorsieht, dass Frauen sich um Kinder und pflegebedürftige Eltern kümmern, trägt zu dieser Verteilung bei. Zudem sind auch die unflexiblen Arbeitskonditionen bezüglich Auszeiten und Aufstiegschancen oft Einflussfaktoren auf die Berufswahl. Im Falle einer Trennung, kann diese Arbeitsaufteilung bei Paaren für die Frau ernsthafte finanziellen Schwierigkeiten mit sich bringen, bis hin zur Armut.

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Um die faire Vergütung zwischen Mann und Frau zu fördern, wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) eingeführt, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen dazu verpflichtet regelmäßig ihre Gehaltsstrukturen auf eine einheitliche Vergütung zu kontrollieren. Zudem können Mitarbeiter in einem Betrieb mit über 200 Beschäftigten eine Anfrage stellen, aus welchen Kriterien sich ihr Gehalt zusammensetzt und wie viel vergleichbare Positionen des anderen Geschlechts verdienen.

Sollten sich dabei signifikante Unterschiede ergeben, kann dies in vielen Hinsichten schlecht für den Arbeitgeber auswirken. Die Unzufriedenheit der Arbeitnehmer schadet nicht nur dem Arbeitsklima, sondern lässt auch das Unternehmen schlecht dastehen, sprich das Unternehmen erhält ein negatives Image.

Mit dieser Regelung allein lassen sich die Ungleichheiten wohl trotzdem nicht endgültig bewältigen, jedoch sind sie ein guter Anfang um die Annäherungen zu fördern um eines Tages eine Geschlechter unabhängige Bezahlung zu garantieren.

 

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