Midijobs sind eine große Unterstützung im Personalmangel. Wollen Sie jedoch eine Lohnabrechnung erstellen, kann es hier Herausforderungen geben. Wo Sie den Midijob anmelden müssen, welche Beträge bei der Lohnabrechnung fällig werden und vieles mehr lesen Sie hier.
Was ist ein Midijob?
Bevor wir uns um die Lohnabrechnung kümmern, wollen wir kurz klären, was Midijobs sind. Besonders im Niedriglohnsektor werden Mini- und Midijobs genutzt, um personelle Engpässe zu füllen.
Midijobs wurden im Jahr 2003 in Deutschland eingeführt und haben seitdem einige gesetzliche Neuregelungen durchlebt. Das wichtigste Merkmal dieser Beschäftigungsart ist, dass die Arbeitnehmer:innen, die einem Minijob nachgehen, zwischen 520 und 2.000 Euro brutto pro Monat verdienen dürfen.
Bei einem Minijob dürfen die Arbeitnehmer:innen maximal 520 Euro pro Monat verdienen. Ab 520,01 Euro ist es ein Midijob. Wie Sie die Lohnabrechnung für einen Minijob erstellen, erklären wir Ihnen an anderer Stelle.
Durch diesen Gehaltskorridor wird der Midijob auch häufig Beschäftigung im Übergangsbereich genannt. Früher war eine weitere Alternative “Beschäftigung in der Gleitzone”.
Auszubildende zählen nicht zu Midijobber:innen, auch wenn sie in den Übergangsbereich hineinfallen sollten. Aber auch Praktikant:innen und Menschen im sozialen Jahr zählen hier nicht hinein. Infos zur Lohnabrechnung bei Praktikanten finden Sie an anderer Stelle.
Student:innen können allerdings als Midijobber:innen angestellt werden, wenn sie selbst Rentenbeiträge abführen.
- Ein:e Midijobber:in zahlt zwar weniger Kranken- und Pflegeversicherung, hat aber Anspruch auf die vollen Leistungen. Zudem bekommen Sie auch Krankengeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wann Sie als Arbeitgeber:in keine Lohnfortzahlung leisten müssen, lesen Sie an anderer Stelle.
- Eine:n Midijobber:in melden Sie bei allen Sozialversicherungsträgern an. Im Gegensatz zum Minijob können Sie diese Arbeitnehmer:innen nicht bei der Minijob-Zentrale anmelden.
- Auch Midijobber:innen haben einen regulären Urlaubsanspruch. Ihnen steht der gleiche gesetzliche Mindestanspruch wie einer normalen Vollzeitstelle zu.

Midijob: Ist die Lohnabrechnung Pflicht?
Ja, wie auch beim Minijob müssen Sie eine Lohnabrechnung für Personen, die einen Midijob bei Ihnen ausüben, ausstellen. Die Gewerbeordnung regelt das und sagt: Sobald Sie ein Arbeitsentgelt zahlen, müssen Sie auch eine Entgeltabrechnung erstellen.
Es gibt jedoch 2 Ausnahmen von dieser Pflicht. Verdient die Person, die einen Midijob ausübt, in einem Monat kein Geld, müssen Sie auch keine Lohnabrechnung für diesen Monat ausstellen.
Die zweite Ausnahme ist: Sollten sich alle Angaben nicht ändern, also weder die Adresse beider Parteien oder aber die Summe des Entgelts und der Abgaben, können Sie auch in diesem Monat darauf verzichten. Das ist besonders bei Menschen mit einem Festgehalt so.
Noch mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Artikel “Ist die Lohnabrechnung für Arbeitgeber Pflicht?”.
Gehaltsabrechnung für Midijobber:innen erstellen
Beschäftigen Sie Personen in einem Midijob, ist die Lohnabrechnung in der Regel Pflicht. Zuerst benötigen Sie einige Informationen, um die Entgeltabrechnung erstellen und den Arbeitnehmer anmelden zu können.
So ist es wichtig, die maximale Stundenanzahl des Minijobbers bzw. der Minijobberin zu wissen. Seit Oktober 2022 müssen Sie Ihren Arbeitnehmer:innen einen Bruttostundenlohn von 12 Euro die Stunde zahlen. Da Personen mit Midijob nur maximal 2.000 Euro pro Monat verdienen dürfen, ergibt sich daraus eine maximale Stundenanzahl von 166,7 Stunden pro Monat (41,7 Stunden pro Woche).

Zahlen Sie Ihren Midijobber:innen mehr, müssen Sie die 2.000 Euro durch Ihren gezahlten Stundenlohn teilen, um eine maximale Stundenanzahl pro Monat zu erhalten.
Beispiel: Paula verdient 21 Euro pro Stunde. Wir dividieren 2.000 Euro durch 21 Euro und erhalten 95,2 Stunden pro Monat. Sie darf pro Woche nur 23,8 Stunden arbeiten.
Midijobber:innen dürfen maximal 8 Stunden am Tag bei Ihnen arbeiten. Wie viele Tage pro Woche, ist dabei irrelevant.
Bedenken Sie auch, dass Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zum Gehalt dazugehören. Das gilt aber nicht für steuerfreie Mitarbeitergeschenke. Im verlinkten Artikel lesen Sie mehr dazu.
Midijob, Steuerklassen und Lohnsteuer
Die Steuerklasse von Midijobs ist sehr wichtig. Zwar zahlen sie weniger Steuern und Sozialabgaben als Teil- oder Vollzeitkräfte, jedoch gibt es hier einiges zu beachten.
Je nach Steuerklasse berechnet sich die Lohnsteuer des Midijobs:
- Steuerklasse I, II und IV: keine oder nur wenig Lohnsteuer abzuführen
- Steuerklasse III: keine Lohnsteuer abzuführen
- Steuerklasse V und VI: Lohnsteuer von 20 % abzuführen
Erfragen Sie Ihre:n Arbeitnehmer:in mit Midijob unbedingt, ob sie bzw. er noch einen Neben- oder Hauptberuf besitzt, um die Lohnabrechnung korrekt erstellen zu können. Denn ist der Midijob ein Nebenjob, wird er mit Steuerklasse VI versteuert.
Wie viel Lohnsteuer Sie zahlen müssen, errechnet sich aus dem Jahresbruttolohn. Dafür gibt es spezielle Tabellen, die das Bundesfinanzministerium jährlich ausgibt. Die neuesten Tabellen finden Sie in unserem großen Ratgeber zur Lohnabrechnung für Arbeitgeber unter dem Punkt “Aktuelle Lohnsteuertabelle”.

Sozialabgaben und weitere Beiträge für 2023
Um die Lohnabrechnung für den Midijob korrekt ausstellen zu können, finden Sie im Folgenden die Sozialabgaben:
Versicherung/Steuer | Prozent |
Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag | 14,6 Prozent |
Zusatzbeitrag | 1,6 Prozent |
Rentenversicherung | 18,6 Prozent |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 Prozent |
Pflegeversicherung mit Kind | 3,05 Prozent |
Zuschlag Pflegeversicherung ohne Kind | 0,35 Prozent |
Beachten Sie, dass die Kirchensteuer hier noch obendrauf kommt. Arbeitgeber:innen zahlen lediglich den halben Beitragssatz, also beispielsweise 9,3 Prozent Rentenversicherungsanteil.
Schwankt das monatliche Einkommen bei Ihnen, müssen Sie entweder schätzen oder aber den Durchschnitt berechnen, damit Sie eine Grundlage für alle Abgaben und Steuern haben.
Die Formeln, um alle Abgaben berechnen zu können, sind allerdings sehr kompliziert. Sie dürfen die Versicherungen nicht alle zusammen, sondern einzeln anhand des Gesamtgehalts berechnen. Wir empfehlen Ihnen hier Unterstützung in Form von Lohnabrechnungsexpert:innen.
Bei HeavenHR bieten wir solche Hilfestellung an und unterstützen Sie bestens bei der Lohnabrechnung – auch für Midijobs.