Mindestlohnerhöhung: Arbeitgeber aufgepasst beim Mindestlohngesetz

Mindestlohnerhöhung

Der bisherige gesetzliche Mindestlohn steigt über das nächste Jahr schrittweise an. Wie die Bundesregierung entschied, wird sich die Mindestlohnerhöhung während 2021 und 2022 mithilfe eines 4 Stufen Plans im Laufe der Zeit zutragen. Der bisherige Mindestlohn wurde seit Anfang des Jahres bereits zweimal angehoben und soll sich nun bis Dezember halten. Danach soll die nächste Erhöhung folgen.

Mehr zur Mindestlohnerhöhung und was Sie als Arbeitgeber beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist der Mindestlohn? 

Wie viel Geld Menschen in Deutschland für Ihren Lebensunterhalt brauchen variiert von Bundesland zu Bundesland. Um Vollzeit Arbeitenden trotzdem einen fairen Verdienst zu ermöglichen, wurde zum 1. Januar 2015 in Deutschland der sogenannte allgemeine gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Damals betrug der erste bundesweite gesetzliche Mindestlohn 8,50. Mit der Zeit wurde dieser immer wieder stückweise hochgesetzt und ist seither um 12,9 % gestiegen (Stand Oktober 2021).

Gesetzlicher Mindestlohn

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird im Mindestlohngesetz (MiLoG) festgehalten und stellt eine Lohnuntergrenze für Arbeitgeber dar, die Sie bei der Entlohnung von Mitarbeitern nicht unterschreiten dürfen. Zum derzeitigen Zeitpunkt liegt dieser bei 9,60 € (Stand Oktober 2021) brutto pro Arbeitsstunde.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Bei dem Mindestlohnbetrag handelt sich es um einen Bruttolohn. Somit versteht sich dieser als Betrag vor Abzügen von Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer.

Branchenmindestlohn

Branchenmindestlöhne beschränken sich, wie der Name schon verrät, auf bestimmte Branchen. Im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) werden diese Branchenmindestlöhne festgehalten, die aus allgemein verbindlichen Tarifverträgen erfolgen. 

Generell limitieren Mindestlöhne die Vertragsfreiheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dabei dürfen Sie durchaus höhere Beträge auszahlen, aber auf keinen Fall die Mindestlohngrenze unterschreiten. Sollte das Entgelt in einem veralteten Arbeitsvertrag nicht den neuen Mindestlohnregelungen entsprechen, so kann der Arbeitnehmer diesen trotzdem verlangen. Auch eine Auszahlung nach Austritt ist rückwirkend noch möglich.

Wer entscheidet über den Mindestlohn?

Die Bundesregierung entscheidet über den Mindestlohn. Dabei halten Sie sich an die Empfehlung der Mindestlohn-Kommission. Diese besteht aus Gewerkschaften, Arbeitgebern und aus einem unabhängigen Vorsitzenden, die sich alle zwei Jahre zusammensetzten, um über den neuen Mindestlohn zu verhandeln. Nach dieser Sitzung wird der Bundesregierung ein Vorschlag für den neuen gesetzlichen Mindestlohn übermittelt. Welcher Betrag letztendlich für angemessen betrachtet wird, wird schließlich von der Bundesregierung entschieden. 

Wie kommt eine Mindestlohnerhöhung zustande?

Im Laufe der Zeit verändern sich durch konjunkturelle Entwicklungen die Preise auf dem Markt. Sie erhöhen den Preis von Produkten und Dienstleistungen und sorgen dafür, dass sich die Leute für dasselbe Geld weniger leisten können. Um dieser Entwertung entgegenzuwirken hat die Deutsche Regierung den Mindestlohn eingeführt und laut MiLoG muss deshalb alle zwei Jahre eine Erhöhung erfolgen. 

Wer bekommt Mindestlohn?

Generell ist jeder beschäftigte Arbeitnehmer in Deutschland dazu berechtigt einen gesetzlichen Mindestlohn zu erhalten, Branchen und Bundesland übergreifend. Auch Minijobber und Saisonarbeiter haben ein Anrecht auf Mindestlohn, solange sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. 

Ausnahmen vom Mindestlohn:

Junge Menschen unter 18 Jahren – ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Auszubildende – erhalten eine Mindestausbildungsvergütung, keinen gesetzlichen Mindestlohn

Langzeitarbeitslose – haben erst nach 6 Monaten Beschäftigung Anrecht auf den gesetzlichen Mindestlohn

Ehrenamtlich Tätige – die ehrenamtlichen tätig sind

Praktikanten

  • die ein Pflichtpraktikum für die Schule, Berufs- oder Hochschule erfülle
  • die ein freiwilliges und Max. 3-monatiges Praktikum zur Berufsorientierung oder -vorbereitung absolvieren
  • die ein Praktikum zur betrieblichen Einstiegsqualifizierung durchführen

Arbeitgeber dürfen Ihren Mitarbeitern, mit Ausnahme der oben genannten Personengruppen, nicht weniger als den gesetzlichen Mindestlohn ausbezahlen. 

Wann war die letzte Mindestlohnerhöhung?

Die letzte Erhöhung des Mindestlohns fand im Juli 2021 statt. Da wurde der Mindestlohn von 9,50 € auf 9,60 € pro Arbeitsstunde erhöht. 

Wie läuft die Mindestlohnerhöhung 2021 und 2022 ab? 

Im Januar 2021 wurde der Mindestlohn auf 9,50 erhöht und ist Teil des Stufenplans, in dem der Mindestlohn schrittweise gesteigert werden soll. Im Juli fand die zweite Erhöhung auf 9,60 € statt. Ab dem 1. Januar soll die nächste Erhöhung erfolgen. Dabei sollen Arbeiter einen Mindestlohn von 9,82 € pro Stunde erhalten. Im Juli 2022 soll sich dann die vorerst letzte und höchste Steigerung des Stufenplans ereignen. Mit einer Erhöhung von 63 Cent auf 10,45 € wird das die bedeutendste Steigerung. Insgesamt soll der Mindestlohn somit von 2021 bis 2022 um ganze 11,8 Prozent steigen. 

Im Sommer 2022 wird die Mindestlohn-Kommission sich dann erneut zusammen tun, um eine Empfehlung an die Bundesregierung auszusprechen. Diese wird dann erneut den Betrag für die Mindestlohnerhöhung bestimmen.

Vier Schritte Plan für Mindestlohnerhöhung

  • Ab dem 1. Januar 2021 – Mindestlohn von 9,50 €
  • Ab dem 1. Juli 2021 – Mindestlohn von 9,60 €
  • Ab dem 1. Januar 2022 – Mindestlohn von 9,82 €
  • Ab dem 1. Juli 2022 – Mindestlohn von 10,45 €

Diese Mindestlöhne steigen noch 2021

Branchenmindestlöhne werden von Arbeitgebern und Gewerkschaften verhandelt und von der Bundesregierung entschieden. Diese festgelegten Branchenmindestlöhne gelten dann für alle Arbeiter dieses Sektors, auch wenn die Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind. 

Branchenmindestlöhne, die noch im Jahr 2021 zunehmen

Abfallwirtschaft – Erhöhung ab Oktober 2021 auf 10,45 €

Berufliche Aus- und Weiterbildung – Erhöhung ab Januar 2021 auf 16,68 € für pädagogische Mitarbeiter. Mitarbeiter des Sektors mit Bachelorabschluss Erhöhung auf 17,02 €

Elektrohandwerk – ab Januar 2021 auf 12,40 €

Dachdeckerhandwerk 

  • Der Branchenmindestlohn liegt seit Januar 2021 für ungelernten Arbeitnehmern bei 12,40 €
  • Dachdecker Gesellen bekommen seit Januar 2021 14,10 € Mindestlohn

Pflegekräfte Westdeutschland und Berlin

  • Ungelernte Arbeitnehmer bekommen ab September 2021 12,00 € Mindestlohn
  • Arbeitnehmer mit 1-jähriger Ausbildung bekommen seit April 2021 12,50 € 
  • Pflegekräfte erhalten ab Juli 2021 mindestens 15,00 € pro Arbeitsstunde

Pflegekräfte Ostdeutschland

  • Ungelernte erhalten mindestens 12,00 € die Stunde ab September 2021
  • Arbeitnehmer mit 1-jähriger Ausbildung bekommen seit April 2021 12,50 € 
  • Pflegekräfte erhalten 15,00 € Stunde ab Juli 2021

Leiharbeit/Zeitarbeit – steigen ebenfalls 2021 und 2022. Mehr dazu lesen Sie hier

Was ist der Mindestlohn für Auszubildende?

Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht für Auszubildende vorgesehen. Diese erhalten aber nach dem BBiG eine sogenannte Mindestausbildungsvergütung. Auch diese Vergütung liegt seit Januar 2021 bei:

  • 1. Ausbildungsjahr – 550 €
  • 2. Ausbildungsjahr – 649 €
  • 3. Ausbildungsjahr – 743 €
  • 4. Ausbildungsjahr – 770 €

Wer kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohngesetzes?

Zollbeamte der ‘’Finanzkontrolle Schwarzarbeit’’ prüfen in der Regel, ob sich Arbeitnehmer an die gesetzlich festgelegten Vorschriften des MiLoG halten. Um das zu testen, werden Arbeitnehmer persönlich zu Ihren Arbeitsbedingungen vernommen. Dafür werden etwa Entgeltabrechnungen sowie die Zeiterfassung überprüft. 

Im Fall eines Verstoßes wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und zusätzliche Untersuchungen sind fällig sowie ein Ermittlungsverfahren. Außerdem werden die Sozialversicherung und das Finanzamt umgehend benachrichtigt. 

Aufzeichnungspflicht der Arbeitgeber 

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu erfassen, dokumentieren und diese Belege mindestens 2 Jahre aufzubewahren. 

Strafe bei Mindestlohnunterschreitung

Die Bußgelder für Arbeitgeber fallen in der Regel sehr hoch aus. Allgemein sind bei einem Verstoß Bußgelder bis zu 500.000 € möglich.

Berechnung des Bußgeldes bei Mindestlohnunterschreitung

Die Bußgelder für eine Mindestlohnunterschreitung werden wie folgt berechnet. Die Höhe der Mindestlohnunterschreitung wird verdoppelt und darauf kommt noch ein 30% Aufschlag. Wurde der Mindestlohnverstoß vorsätzlich, also absichtlich, begangen dann wird der Betrag nochmals verdoppelt. 

Haben Sie die Mindestlohnerhöhung verpasst?

In jedem Unternehmen geht es ab und zu mal hektisch zu. Dabei kann es schonmal passieren, dass Arbeitgeber verspätet von einer Mindestlohnerhöhung erfahren und mit Verspätung das richtige Entgelt auszahlen. In diesem Szenario können Arbeitgeber folgendes tun.

  • Arbeitgeber können alle bis dato versäumten Beiträge rückwirkend bis zur Mindestlohnstartfrist nachzahlen. Dabei erhält der Arbeitnehmer eine Nachzahlung der gesamten versäumten Summe.
  • Arbeitgeber können Ihren Mitarbeiter den Mindestlohn auch ab dessen Kenntnis bezahlen und Gegenfalls eine Nachzahlung einleiten, wenn der Mitarbeiter das ausdrücklich fordert.

Mit HeavenHR schnell auf Unterlagen zugreifen

Bei HeavenHR bieten wir ein digitales Zeiterfassungstools mit dem Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter ganz einfach tracken können. Mitarbeiter können über das Mitarbeiterportal jederzeit und von überall aus ein- und auschecken. Auch vergessene Arbeitszeiten können nachträglich eingetragen und vom Arbeitgeber genehmigt werden. 

Unter anderem bieten wir bei HeavenHR auch Zeiterfassungs-Terminals an, bei der sich Mitarbeiter mithilfe eines Chips oder Fingerprint ganz einfach ein- und aus stempeln können. Des Weiteren sehen Sie alle Arbeitsstunden Ihrer Angestellten auf einem Blick und finden die Unterlagen gebündelt an nur einem Ort. Sie können jederzeit und von überall aus online darauf zu greifen. Kein ewiges herumkramen in Aktenschränken und Ordnern ist mehr notwendig.

Auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung können Sie mit HeavenHR schnell und einfach digitalisieren. Mit HeavenHR automatisieren wir Ihre ganze Lohnabrechnung und schaffen Ihnen wertvolle Zeit für bedeutsamere Aufgaben. Außerdem können Sie und Ihre Mitarbeiter immer online auf die Entgeltabrechnung zugreifen. Folglich bleiben Ihnen das Ausdrucken, Eintüten und Aushändigen von Entgeltabrechnungen erspart.

Verfasst von Luciana Müller (Marketing HeavenHR)

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*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Text die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung, als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

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