Personengruppenschlüssel 105: Praktikanten in Deutschland

Der Personengruppenschlüssel 105 ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und gilt speziell für Praktikanten. In diesem Artikel werden die wesentlichen Aspekte des Personengruppenschlüssels 105 erläutert, einschließlich der Definition von Praktikanten, der relevanten Vorschriften und der verschiedenen Beitragsgruppenschlüssel.

Grundlegendes zum Personengruppenschlüssel 105

Der Personengruppenschlüssel 105 wird für Praktikanten verwendet, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines rentenversicherungspflichtigen Vor- oder Nachpraktikums absolvieren. Diese Regelung stellt sicher, dass Praktikanten, die während ihrer Ausbildung praktische Erfahrungen sammeln, korrekt in das Sozialversicherungssystem eingegliedert werden1.

Definition der Personengruppe 105

Laut der Anlage 2 des Rundschreibens „Meldeverfahren zur Sozialversicherung“ sind Praktikanten Personen, die:

  • Eine berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikums verrichten.
  • Bei einem Pflichtpraktikum, das von einer Schule oder Hochschule gefordert wird, keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.

Praktikanten, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 SGB IV nicht übersteigt, sind mit dem Personengruppenschlüssel 121 zu melden2.

Differenzierung nach Arbeitsentgelt

Ab dem Jahr 2012 gibt es eine Differenzierung nach dem Arbeitsentgelt für Praktikanten:

ArbeitsentgeltPersonengruppenschlüsselAnmerkungen
Ohne Entgelt105Pflichtversichert in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Bis 325 Euro121Geringverdienergrenze; Meldung erfolgt hiermit.
Über 325 Euro105Pflichtversichert in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Zwischenpraktikum190Nur unfallversichert.

Beispiele für Beitragsgruppenschlüssel bei Personengruppenschlüssel 105

Hier sind einige Beispiele für die Anwendung des Personengruppenschlüssels 105:

KennzeichenBeitragsgruppenErläuterung
Vorgeschriebenes Vor- bzw. Nachpraktikum ohne Entgelt0 1 1 0Pflichtversichert in der Renten- und Arbeitslosenversicherung; es erfolgt die Beitragsberechnung aus einem fiktiven Entgelt.
Vorgeschriebenes Vor- bzw. Nachpraktikum mit Entgelt über 325 Euro1 1 1 1Pflichtversichert in allen Zweigen der Sozialversicherung; Geringverdienergrenze ist zu beachten.

Wir empfehlen die Entscheidungshilfe der Techniker Krankenkasse für die genaue Bestimmung: https://www.tk.de/beratungsblatt-beschaeftigung-von-studierenden-und-praktikanten-data.pdf

Besondere Regelungen für Praktikanten

Es ist wichtig zu beachten, dass Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Außerdem gilt:

  • Studenten in einem vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt werden weiterhin mit dem Personengruppenschlüssel 105 gemeldet.
  • Studenten in einem vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum mit einem Entgelt über der Geringverdienergrenze sind mit dem Schlüssel 105 zu melden3.

Fazit

Der Personengruppenschlüssel 105 ist ein unverzichtbares Element im deutschen Sozialversicherungssystem für Praktikanten. Die korrekte Anwendung dieses Schlüssels ist entscheidend für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Arbeitgeber sollten sich über die spezifischen Anforderungen und möglichen Herausforderungen informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


1 BMAS – Sozialversicherung
2 Minijob-Zentrale – Geringfügige Beschäftigungen
3 Haufe – Lohnabrechnung

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