Der Personengruppenschlüssel 190 spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Sozialversicherungssystem. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über diesen Schlüssel, die gesetzlichen Grundlagen, Meldepflichten, betroffene Personengruppen und die besondere Situation von Geschäftsführern.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Was ist der Personengruppenschlüssel 190?
- Gesetzliche Grundlagen
- Meldepflichten für Arbeitgeber
- Beispiele für betroffene Personengruppen
- Beurlaubte Beamte ohne Bezüge
- Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen
- Studenten im Pflichtpraktikum
Einführung
Der Personengruppenschlüssel 190 ist ein spezifischer Code im Meldewesen der Sozialversicherung, der für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse verwendet wird. Er betrifft Arbeitnehmer, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind und in den anderen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind. Die korrekte Anwendung dieses Schlüssels ist für Arbeitgeber essentiell, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und Fehler bei Meldungen zu vermeiden.
Was ist der Personengruppenschlüssel 190?
Der Personengruppenschlüssel (PGS) ist ein numerischer Code, der in Meldungen zur Sozialversicherung verwendet wird, um bestimmte Personengruppen zu kennzeichnen. Der PGS 190 steht für Beschäftigte, die nur in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig sind und in den Bereichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Bestimmungen für den PGS 190 ergeben sich aus:
- § 2 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII): Definiert die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung für Beschäftigte.
- Meldepflichten gemäß DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung): Regelt die Verpflichtung zur Abgabe von Meldungen zur Sozialversicherung.
Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, auch für Beschäftigte, die ausschließlich unfallversichert sind, Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben.
Meldepflichten für Arbeitgeber
Beitragsgruppen
- Beitragsgruppe „0000“: Da keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung anfallen, wird in der Meldung die Beitragsgruppe „0000“ angegeben.
Einzugsstelle
- Zuständige Einzugsstelle: Ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer zuletzt versichert war. Wenn keine vorherige Versicherung bestand, kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse auswählen.
Meldungsarten
- Anmeldungen: Bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses.
- Abmeldungen: Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
- Jahresmeldungen: Zum Ende des Kalenderjahres.
Beispiele für betroffene Personengruppen
Beurlaubte Beamte ohne Bezüge
Beamte, die ohne Dienstbezüge beurlaubt sind und eine Beschäftigung aufnehmen, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig. In den anderen Sozialversicherungszweigen sind sie aufgrund ihres Beamtenstatus versicherungsfrei.
Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen
Personen, die an bestimmten beruflichen Bildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen teilnehmen und dabei kein Arbeitsentgelt erhalten, sind nur unfallversichert.
Studenten im Pflichtpraktikum
Studenten, die ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren und kein Entgelt oder nur eine Aufwandsentschädigung erhalten, sind ausschließlich in der Unfallversicherung versichert.
Hinweis: Bei freiwilligen Praktika oder wenn ein Entgelt gezahlt wird, können andere Personengruppenschlüssel zutreffen.
Die Rolle von Geschäftsführern
Geschäftsführer einer GmbH
Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter einer GmbH sind und aufgrund ihrer Kapitalbeteiligung oder vertraglicher Vereinbarungen als selbstständig gelten, sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Sie können jedoch in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig sein, insbesondere wenn sie wie ein Arbeitnehmer im Unternehmen tätig sind.
Anwendung des PGS 190
- Versicherungspflicht in der Unfallversicherung: Wenn der Geschäftsführer aufgrund seiner Tätigkeit als Beschäftigter gilt.
- Keine Beiträge in anderen Zweigen: Da keine Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung besteht, wird der PGS 190 verwendet.
Wichtig: Die genaue Einstufung hängt von individuellen Faktoren ab und sollte im Zweifel mit der Deutschen Rentenversicherung oder einem Fachanwalt geklärt werden.
Wichtige Hinweise für die Praxis
- Sorgfältige Prüfung: Arbeitgeber sollten genau prüfen, ob der PGS 190 für einen Mitarbeiter zutrifft.
- Beratung einholen: Bei Unsicherheiten ist es ratsam, fachlichen Rat einzuholen, um Fehlmeldungen zu vermeiden.
- Aktuelle Informationen nutzen: Gesetzliche Bestimmungen können sich ändern. Halten Sie sich stets auf dem Laufenden über aktuelle Vorschriften.
- Dokumentation: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über die Beschäftigungsverhältnisse und die angewandten Personengruppenschlüssel.
Fazit
Der Personengruppenschlüssel 190 ist ein spezifischer Code für Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Die korrekte Anwendung ist für Arbeitgeber unerlässlich, um gesetzlichen Meldepflichten nachzukommen und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Durch sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls fachliche Beratung können Unternehmen sicherstellen, dass sie ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen.
Weiterführende Links und Quellen:
