Entgeltfortzahlung bei Krankheit, AAG und eAU

Alles Wissenswerte über Ihre Rechte und Pflichten bei Krankheit, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, wie das Aufwendungsausgleichsgesetz Arbeitgeber entlastet und wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den Prozess vereinfacht.


Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung
  2. Was ist Entgeltfortzahlung bei Krankheit?
  3. Gesetzliche Grundlagen
  4. Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
  5. Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung
  6. Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  7. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  8. Funktionsweise der eAU
  9. Vorteile der eAU
  10. Praktische Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  12. Fazit

Einführung

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts und bietet Arbeitnehmern finanzielle Sicherheit während einer Erkrankung. Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) entlastet Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, bei den Kosten der Entgeltfortzahlung. Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird zudem der Prozess der Krankmeldung digitalisiert und vereinfacht. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu Ihren Rechten und Pflichten sowie zu den Neuerungen durch das AAG und die eAU.


Was ist Entgeltfortzahlung bei Krankheit?

Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit bedeutet, dass Arbeitnehmer im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ihren Lohn oder ihr Gehalt für einen bestimmten Zeitraum weiterhin vom Arbeitgeber erhalten. Dies gewährleistet finanzielle Sicherheit während der Genesung und ist gesetzlich geregelt.


Gesetzliche Grundlagen

Die Entgeltfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert. Wichtige Punkte sind:

  • § 3 EFZG: Anspruch auf Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen.
  • § 5 EFZG: Anzeigepflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit.
  • § 7 EFZG: Berechnungsgrundlagen für die Höhe des fortzuzahlenden Entgelts.

Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt den finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Mutterschaft. Es entlastet vor allem kleinere Unternehmen durch Umlageverfahren.

Umlageverfahren U1 und U2

  • Umlage U1: Erstattung der Kosten der Entgeltfortzahlung bei Krankheit für Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten.
  • Umlage U2: Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft für alle Arbeitgeber unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Finanzielle Entlastung: Arbeitgeber erhalten einen Teil der Kosten für die Entgeltfortzahlung von der Krankenkasse zurück.
  • Planungssicherheit: Durch feste Umlagesätze können Unternehmen besser kalkulieren.

Hinweis: Es war korrekt, dass das AAG für die Entgeltfortzahlung relevant ist und nicht nur für das Krankengeld. Danke für den Hinweis, und ich habe den Artikel entsprechend korrigiert und erweitert.


Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung

  • Dauer: Maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) pro Erkrankung.
  • Höhe: Der Arbeitnehmer erhält das volle Arbeitsentgelt, das er ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte.

Hinweis: Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten besteht kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung.


Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Pflichten des Arbeitnehmers

  • Meldepflicht: Sofortige Mitteilung an den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer.
  • Nachweispflicht: Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit (oder früher, wenn der Arbeitgeber es verlangt).

Pflichten des Arbeitgebers

  • Entgeltfortzahlung leisten: Zahlung des regulären Entgelts für bis zu sechs Wochen.
  • Teilnahme am Umlageverfahren: Anmeldung und Beitragszahlung für die Umlage U1 (bei bis zu 30 Beschäftigten) und U2.
  • Erstattungsanträge stellen: Rechtzeitige Beantragung der Erstattung von Entgeltfortzahlungskosten nach dem AAG.
  • Datenschutz einhalten: Vertraulicher Umgang mit den Gesundheitsdaten der Mitarbeiter.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die bisherige Papierbescheinigung. Ziel ist es, den Prozess der Krankmeldung zu digitalisieren und zu vereinfachen.


Funktionsweise der eAU

  1. Arztbesuch: Der Arzt übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkasse des Arbeitnehmers.
  2. Abruf durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch über ein gesichertes Verfahren bei der Krankenkasse ab.
  3. Information durch den Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit informieren.

Vorteile der eAU

  • Effizienzsteigerung: Schnellere und sicherere Übermittlung der Daten.
  • Bürokratieabbau: Wegfall der Papierbescheinigungen reduziert den Verwaltungsaufwand.
  • Fehlervermeidung: Minimierung von Übertragungsfehlern durch digitale Prozesse.
  • Umweltfreundlichkeit: Reduzierung des Papierverbrauchs.

Praktische Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer

  • Sofortige Krankmeldung: Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit umgehend Ihrem Arbeitgeber.
  • Aktuelle Kontaktdaten: Stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenkasse und Ihr Arbeitgeber Ihre aktuellen Kontaktdaten haben.
  • Eigenverantwortung: Überprüfen Sie, ob Ihre Krankmeldung korrekt erfasst wurde.

Für Arbeitgeber

  • Technische Voraussetzungen schaffen: Implementieren Sie geeignete Softwarelösungen für den Abruf der eAU und die Abwicklung des Umlageverfahrens.
  • Teilnahme am Umlageverfahren: Prüfen Sie Ihre Pflicht zur Teilnahme an den Umlageverfahren U1 und U2 und melden Sie sich bei der Krankenkasse an.
  • Erstattungsanträge effizient stellen: Nutzen Sie Lohnabrechnungssoftware, um Erstattungsanträge nach dem AAG elektronisch zu übermitteln.
  • Mitarbeiter informieren: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter über den neuen Prozess der eAU.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie entlastet das AAG den Arbeitgeber bei der Entgeltfortzahlung?

Durch das Umlageverfahren U1 können Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten einen Teil der Entgeltfortzahlungskosten von der Krankenkasse zurückerhalten. Das Umlageverfahren U2 ermöglicht allen Arbeitgebern die Erstattung von Aufwendungen bei Mutterschaft.

Muss ich meinem Arbeitgeber noch eine Krankmeldung schicken?

Nein, die Papierbescheinigung ist nicht mehr erforderlich. Sie müssen Ihren Arbeitgeber aber weiterhin unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren.

Wie beantrage ich als Arbeitgeber die Erstattung nach dem AAG?

Die Erstattung erfolgt über elektronische Erstattungsanträge, die Sie mithilfe Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Krankenkasse übermitteln.

Was passiert, wenn die eAU nicht übermittelt wird?

Bei technischen Problemen kann der Arzt eine Ersatzbescheinigung ausstellen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber in diesem Fall und reichen Sie die Bescheinigung nach.

Gilt die eAU auch für Privatversicherte?

Nein, das eAU-Verfahren gilt nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer.


Fazit

Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit bietet Arbeitnehmern finanzielle Sicherheit, während das Aufwendungsausgleichsgesetz Arbeitgebern finanzielle Entlastung verschafft. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird der Prozess der Krankmeldung modernisiert und vereinfacht. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ihre Pflichten kennen und technische Voraussetzungen schaffen, um die Vorteile dieser Systeme voll auszuschöpfen.


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