Erfahren Sie, wie das Krankengeld in Deutschland funktioniert, wer Anspruch darauf hat und wie Sie es beantragen können.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Was ist Krankengeld?
- Anspruchsvoraussetzungen
- Höhe des Krankengeldes
- Dauer des Krankengeldbezugs
- Wie beantragt man Krankengeld?
- Pflichten während des Krankengeldbezugs
- Krankengeld und Steuern
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Fazit
Einführung
Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Es dient der finanziellen Absicherung von Versicherten, die aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber haben. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über das Krankengeld, von den Anspruchsvoraussetzungen bis hin zur Beantragung.
Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird gezahlt, wenn Versicherte aufgrund einer Krankheit länger arbeitsunfähig sind und die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Das Krankengeld soll den Einkommensausfall teilweise kompensieren und die wirtschaftliche Existenz sichern.
Anspruchsvoraussetzungen
Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung: Nur gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld. Privatversicherte müssen individuell prüfen, ob ihre Versicherung vergleichbare Leistungen bietet.
- Arbeitsunfähigkeit: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit muss vorliegen.
- Ende der Entgeltfortzahlung: Der Anspruch beginnt in der Regel nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- Keine Ausschlusstatbestände: Bestimmte Personengruppen, wie z. B. Bezieher von Arbeitslosengeld II, haben keinen Anspruch auf Krankengeld.
Höhe des Krankengeldes
Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben:
- Grundsatz: Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts.
- Deckelung: Es gibt eine maximale Bemessungsgrundlage, die durch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt wird.
- Sozialabgaben: Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
Beispielrechnung:
- Bruttoarbeitsentgelt: 3.000 €
- Nettoarbeitsentgelt: 2.000 €
- 70 % von 3.000 € = 2.100 € (höher als 90 % des Nettoentgelts)
- 90 % von 2.000 € = 1.800 €
- Krankengeld: 1.800 € monatlich vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge
Dauer des Krankengeldbezugs
- Maximale Dauer: Krankengeld wird für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
- Berechnung des Zeitraums: Die 78 Wochen umfassen alle Zeiten, in denen wegen derselben Krankheit Krankengeld gezahlt wurde, einschließlich eventueller Unterbrechungen.
- Aussteuerung: Nach Ablauf der Höchstbezugsdauer endet der Anspruch auf Krankengeld.
Wie beantragt man Krankengeld?
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen:
- An die Krankenkasse: Die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (AU) muss unverzüglich an die Krankenkasse übermittelt werden.
- Elektronische Übermittlung: Seit 2023 erfolgt die Übermittlung der AU-Daten in der Regel elektronisch durch den Arzt an die Krankenkasse (eAU).
- Lückenlose Krankschreibung sicherstellen:
- Achten Sie darauf, dass Ihre Krankschreibung ohne Unterbrechung erfolgt. Folgekrankschreibungen müssen rechtzeitig ausgestellt werden.
- Antragsformulare ausfüllen:
- Die Krankenkasse kann zusätzliche Unterlagen anfordern. Füllen Sie diese vollständig aus und reichen Sie sie zeitnah ein.
- Bankverbindung mitteilen:
- Stellen Sie sicher, dass Ihre aktuelle Bankverbindung der Krankenkasse vorliegt, um eine reibungslose Auszahlung zu gewährleisten.
Pflichten während des Krankengeldbezugs
- Mitwirkungspflicht: Sie sind verpflichtet, aktiv an Ihrer Genesung mitzuwirken und alle zumutbaren Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit zu ergreifen.
- Ärztliche Untersuchungen: Folgen Sie Aufforderungen der Krankenkasse zu medizinischen Untersuchungen oder Gutachten.
- Information über Änderungen: Informieren Sie die Krankenkasse über Veränderungen, die Ihren Leistungsanspruch beeinflussen könnten, z. B. Aufnahme einer Tätigkeit oder Besserung des Gesundheitszustands.
- Auslandsaufenthalte: Bei geplanten Reisen ins Ausland benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Krankenkasse.
Krankengeld und Steuern
- Lohnsteuerfreiheit: Das Krankengeld ist steuerfrei und es wird keine Lohnsteuer einbehalten.
- Progressionsvorbehalt: Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz für Ihr zu versteuerndes Einkommen, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.
- Einkommensteuererklärung: Sie sind verpflichtet, das erhaltene Krankengeld in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich während des Krankengeldbezugs gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich möglich. Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jedoch bestehen.
Was passiert nach Ablauf der Krankengeldzahlung?
Nach Aussteuerung (nach 78 Wochen) können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf andere Leistungen haben, wie z. B. Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente.
Bekomme ich auch Krankengeld bei Teilzeitbeschäftigung?
Ja, der Anspruch auf Krankengeld besteht unabhängig von der Arbeitszeit. Die Höhe richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Einkommen.
Wie wirkt sich ein Nebenjob auf das Krankengeld aus?
Einkünfte aus einem Nebenjob können auf das Krankengeld in Deutschland angerechnet werden. Sie müssen die Krankenkasse über jede Tätigkeit informieren.
Haben Selbstständige Anspruch auf Krankengeld?
Selbstständige können sich freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichern. Hierfür ist ein spezieller Tarif mit einem höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig.
Fazit
Das Krankengeld ist eine wichtige soziale Leistung, die Versicherten finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit bietet. Um den Anspruch nicht zu gefährden, ist es entscheidend, die Voraussetzungen und Pflichten zu kennen. Achten Sie darauf, Ihre Krankenkasse rechtzeitig zu informieren und alle notwendigen Unterlagen einzureichen. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse oder einen unabhängigen Berater.
Bleiben Sie gesund und gut informiert!
