Der Personengruppenschlüssel 101 ist ein zentraler Bestandteil der Lohnabrechnung in Deutschland. Er wird für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte verwendet, die keine besonderen Merkmale aufweisen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte des Personengruppenschlüssels 101 erläutert, einschließlich seiner Anwendung, der relevanten Vorschriften und der verschiedenen Beitragsgruppenschlüssel.
Grundlegendes zum Personengruppenschlüssel 101
Der Personengruppenschlüssel 101 gilt für Arbeitnehmer, die kranken-, pflege-, renten- oder arbeitslosenversicherungspflichtig sind. Diese Gruppe umfasst Beschäftigte, für die Beitragsanteile zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen, sofern sie nicht in eine andere spezifische Personengruppe eingeteilt werden können1.
Abgrenzung zu anderen Personengruppenschlüsseln
Ein häufiges Problem bei der Verwendung des Personengruppenschlüssels 101 tritt bei geringfügigen Beschäftigungen auf. Hier stellt sich die Frage, ob der Schlüssel 101 oder 109 (für geringfügig entlohnte Beschäftigte) verwendet werden sollte. Grundsätzlich richtet sich dies nach den Regelungen der Rentenversicherung. Wenn Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung abzuführen sind, ist der Schlüssel 109 zu verwenden. Bei Individualbeiträgen ist hingegen der Schlüssel 101 anzugeben2.
Beitragsgruppenschlüssel für den Personengruppenschlüssel 101
Die Beitragsgruppenschlüssel sind entscheidend für die korrekte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die relevanten Beitragsgruppenschlüssel, die in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel 101 verwendet werden:
| Beitragsgruppenschlüssel | Krankenversicherung | Rentenversicherung | Arbeitslosenversicherung | Pflegeversicherung |
|---|---|---|---|---|
| Standard | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Private Krankenversicherung | 0 | 1 | 0 | 0 |
| Freiwillige Krankenversicherung / Firmenzahler | 9 | 1 | 1 | 1 |
| Beschäftigter Erwerbsminderungsrentner | 3 | 1 | 0 | 1 |
| Schüler | 1 | 1 | 0 | 1 |
| Zweite geringfügige Beschäftigung (neben versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung) | 1 | 1 | 0 | 1 |
Anwendung des Personengruppenschlüssels 101
Wer fällt unter den Personengruppenschlüssel 101?
Der Personengruppenschlüssel 101 gilt für:
- Beschäftigte, die in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung arbeiten.
- Arbeitnehmer, für die Beitragsanteile zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen.
- Personen, die nicht in eine andere spezifische Personengruppe eingeteilt werden können.
Besondere Fälle und Regelungen
Geringfügige Beschäftigungen
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen gelten besondere Regelungen. Wenn ein Arbeitnehmer neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen Minijob ausübt, wird dieser in der Regel nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Hier kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat oder nicht. In diesem Fall wird für den Minijob der Personengruppenschlüssel 109 verwendet3.
Rentenversicherungspflicht
Wenn durch Zusammenrechnung einer geringfügigen Beschäftigung mit einer Hauptbeschäftigung Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eintritt, muss der Individualbeitrag zur Rentenversicherung abgeführt werden und somit ist der Personengruppenschlüssel 101 anzuwenden4.
Fazit
Der Personengruppenschlüssel 101 ist ein unverzichtbares Element im deutschen Sozialversicherungssystem für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ohne besondere Merkmale. Die korrekte Anwendung dieses Schlüssels ist entscheidend für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Arbeitgeber sollten sich über die spezifischen Anforderungen und möglichen Herausforderungen informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Für weitere Informationen über den Personengruppenschlüssel und seine Anwendung empfehlen wir die Webseite der Minijob-Zentrale.
1 BMAS – Sozialversicherung
2 Minijob-Zentrale – Geringfügige Beschäftigungen
3 Recht am Betrieb – Personengruppenschlüssel
4 Haufe – Lohnabrechnung
