Personengruppenschlüssel 101: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale

Der Personengruppenschlüssel 101 ist ein zentraler Bestandteil der Lohnabrechnung in Deutschland. Er wird für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte verwendet, die keine besonderen Merkmale aufweisen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte des Personengruppenschlüssels 101 erläutert, einschließlich seiner Anwendung, der relevanten Vorschriften und der verschiedenen Beitragsgruppenschlüssel.

Grundlegendes zum Personengruppenschlüssel 101

Der Personengruppenschlüssel 101 gilt für Arbeitnehmer, die kranken-, pflege-, renten- oder arbeitslosenversicherungspflichtig sind. Diese Gruppe umfasst Beschäftigte, für die Beitragsanteile zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen, sofern sie nicht in eine andere spezifische Personengruppe eingeteilt werden können1.

Abgrenzung zu anderen Personengruppenschlüsseln

Ein häufiges Problem bei der Verwendung des Personengruppenschlüssels 101 tritt bei geringfügigen Beschäftigungen auf. Hier stellt sich die Frage, ob der Schlüssel 101 oder 109 (für geringfügig entlohnte Beschäftigte) verwendet werden sollte. Grundsätzlich richtet sich dies nach den Regelungen der Rentenversicherung. Wenn Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung abzuführen sind, ist der Schlüssel 109 zu verwenden. Bei Individualbeiträgen ist hingegen der Schlüssel 101 anzugeben2.

Beitragsgruppenschlüssel für den Personengruppenschlüssel 101

Die Beitragsgruppenschlüssel sind entscheidend für die korrekte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die relevanten Beitragsgruppenschlüssel, die in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel 101 verwendet werden:

BeitragsgruppenschlüsselKrankenversicherungRentenversicherungArbeitslosenversicherungPflegeversicherung
Standard1111
Private Krankenversicherung0100
Freiwillige Krankenversicherung / Firmenzahler9111
Beschäftigter Erwerbsminderungsrentner3101
Schüler1101
Zweite geringfügige Beschäftigung (neben versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung)1101

Anwendung des Personengruppenschlüssels 101

Wer fällt unter den Personengruppenschlüssel 101?

Der Personengruppenschlüssel 101 gilt für:

  • Beschäftigte, die in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung arbeiten.
  • Arbeitnehmer, für die Beitragsanteile zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen.
  • Personen, die nicht in eine andere spezifische Personengruppe eingeteilt werden können.

Besondere Fälle und Regelungen

Geringfügige Beschäftigungen

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen gelten besondere Regelungen. Wenn ein Arbeitnehmer neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen Minijob ausübt, wird dieser in der Regel nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Hier kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat oder nicht. In diesem Fall wird für den Minijob der Personengruppenschlüssel 109 verwendet3.

Rentenversicherungspflicht

Wenn durch Zusammenrechnung einer geringfügigen Beschäftigung mit einer Hauptbeschäftigung Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eintritt, muss der Individualbeitrag zur Rentenversicherung abgeführt werden und somit ist der Personengruppenschlüssel 101 anzuwenden4.

Fazit

Der Personengruppenschlüssel 101 ist ein unverzichtbares Element im deutschen Sozialversicherungssystem für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ohne besondere Merkmale. Die korrekte Anwendung dieses Schlüssels ist entscheidend für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Arbeitgeber sollten sich über die spezifischen Anforderungen und möglichen Herausforderungen informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Für weitere Informationen über den Personengruppenschlüssel und seine Anwendung empfehlen wir die Webseite der Minijob-Zentrale.


1 BMAS – Sozialversicherung
2 Minijob-Zentrale – Geringfügige Beschäftigungen
3 Recht am Betrieb – Personengruppenschlüssel
4 Haufe – Lohnabrechnung

HeavenHR verändert die Welt des Personalmanagements. Unsere Software wird seit 2015 in Berlin entwickelt. Unsere cloud-basierte SaaS-Lösung hilft Ihnen dabei, Ihre tägliche Mitarbeiteradministration einfach und effizient zu managen.

Entdecke mehr von HeavenHR

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen