Personengruppenschlüssel 102: Auszubildende ohne besondere Merkmale

Der Personengruppenschlüssel 102 ist speziell für Auszubildende ohne besondere Merkmale vorgesehen. Diese Auszubildenden sind Personen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchlaufen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte des Personengruppenschlüssels 102 erläutert, einschließlich seiner Anwendung, der relevanten Vorschriften und der verschiedenen Beitragsgruppenschlüssel.

Grundlegendes zum Personengruppenschlüssel 102

Laut der Beschreibung in der Anlage 2 des Rundschreibens „Meldeverfahren zur Sozialversicherung“ sind unter den Personengruppenschlüssel 102 folgende Personen zu melden:

  • Auszubildende, die auf Grund eines Ausbildungsvertrages eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchlaufen.
  • Berufsausbildung ist definiert als die Ausbildung im Rahmen rechtsverbindlicher Ausbildungsrichtlinien für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder eine allgemein anerkannte Ausbildung für einen Beruf ohne solche Richtlinien.

Ein schriftlicher Ausbildungsvertrag und die Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse sind Indizien für eine Berufsausbildung. Unbeachtlich ist, ob die Ausbildung abgeschlossen wird oder ein formeller Abschluss vorgesehen ist1.

Abgrenzung zu anderen Personengruppenschlüsseln

  • Rentenversicherungspflichtige Praktikanten sind mit dem Personengruppenschlüssel 105 zu melden.
  • Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht übersteigt, sind mit dem Personengruppenschlüssel 121 zu melden. Dies gilt nicht für Auszubildende ohne Arbeitsentgelt.
  • Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung sind mit dem Personengruppenschlüssel 122 zu melden.
  • Behinderte Menschen in einer anerkannten Werkstatt sind mit dem Personengruppenschlüssel 107 zu melden2.

Beitragsgruppenschlüssel für den Personengruppenschlüssel 102

Die Beitragsgruppenschlüssel sind entscheidend für die korrekte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die relevanten Beitragsgruppenschlüssel, die in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel 102 verwendet werden:

Beispiele für Beitragsgruppenschlüssel bei Personengruppenschlüssel 102

KennzeichenBeitragsgruppenErläuterung
Standard1 1 1 1Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld. Es besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Besonderheiten für Auszubildende

  • Auszubildende werden entsprechend der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) besteuert; eine Pauschalierung kommt nicht in Betracht.
  • Es besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen, auch wenn die Ausbildungsvergütung die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.
  • Für Auszubildende gilt die Geringverdienergrenze von 325 €, was aufgrund der ab 2020 eingeführten Mindestvergütung kaum noch relevant ist3.

Fazit

Der Personengruppenschlüssel 102 ist ein unverzichtbares Element im deutschen Sozialversicherungssystem für Auszubildende ohne besondere Merkmale. Die korrekte Anwendung dieses Schlüssels ist entscheidend für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Arbeitgeber sollten sich über die spezifischen Anforderungen und möglichen Herausforderungen informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


1 BMAS – Sozialversicherung
2 Minijob-Zentrale – Geringfügige Beschäftigungen
3 Haufe – Lohnabrechnung

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