Personengruppenschlüssel 109: Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Der Personengruppenschlüssel 109 ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems, der für geringfügig entlohnte Beschäftigte gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1 SGB IV verwendet wird. In diesem Artikel werden die grundlegenden Informationen zu diesem Schlüssel, die Geringfügigkeitsgrenze sowie der Versicherungsstatus von geringfügig entlohnten Beschäftigten erläutert.

Grundlegendes zum Personengruppenschlüssel 109

Der Personengruppenschlüssel 109 gilt für Arbeitnehmer, deren monatliches Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Ab dem 1. Oktober 2022 orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Die Geringfügigkeitsgrenze wird im neuen Absatz 1a des § 8 SGB IV festgelegt und bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn erzielt wird.

Definition der Geringfügigkeit

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Wird diese Grenze durch die Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen oder einer geringfügigen mit einer nicht geringfügigen Beschäftigung überschritten, ist der Personengruppenschlüssel 101 zu verwenden.

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze ist eine dynamische Größe, die sich mit Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns anpasst. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 multipliziert und durch drei geteilt wird, bevor auf volle Euro aufgerundet wird. Dies bedeutet, dass die Grenze ansteigt, wenn der Mindestlohn erhöht wird.

Versicherungsstatus von geringfügig entlohnten Beschäftigten

Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind in der Regel von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung können sie jedoch rentenversicherungspflichtig sein, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten oder wenn sie mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen.

Besondere Regelungen

  • Praktikanten: Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, sind ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig.
  • Auszubildende: Für Auszubildende gelten besondere Vorschriften für geringfügige Beschäftigungen nicht.

Beitragsgruppenschlüssel für den Personengruppenschlüssel 109

Die Beitragsgruppenschlüssel sind entscheidend für die korrekte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Hier sind die relevanten Beitragsgruppenschlüssel für den Personengruppenschlüssel 109:

  • Krankenversicherung:
    • 0: kein Beitrag
    • 1: allgemeiner Beitrag
    • 3: ermäßigter Beitrag
    • 6: Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte
  • Rentenversicherung:
    • 0: kein Beitrag
    • 1: voller Beitrag
    • 5: Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosenversicherung:
    • 0: kein Beitrag
    • 1: voller Beitrag
  • Pflegeversicherung:
    • 0: kein Beitrag
    • 1: voller Beitrag
    • 2: halber Beitrag

Beispiele für Beitragsgruppenschlüssel bei Personengruppenschlüssel 109

Hier sind einige Beispiele für die Anwendung des Personengruppenschlüssels 109:

KennzeichenBeitragsgruppenErläuterung
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht6 5 0 0Geringfügig entlohnte Beschäftigung; Arbeitnehmer ist gesetzlich krankenversichert. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.
Private Krankenversicherung und Befreiung von der Rentenversicherungspflicht0 5 0 0Geringfügig entlohnte Beschäftigung; Arbeitnehmer ist privat krankenversichert. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung.
Wahl der Rentenversicherungs­pflicht bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen (gesetzliche Krankenversicherung)6 1 0 0Geringfügig entlohnte Beschäftigung; Arbeitnehmer ist gesetzlich krankenversichert und zahlt den Differenzbetrag zur vollen Rentenversicherungsbeitragslast.

Zusammenrechnung von geringfügigen Beschäftigungen

Wenn mehrere geringfügige Beschäftigungen neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt werden, ist für die zweite und jede weitere Beschäftigung in der Regel der Personengruppenschlüssel 101 anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn der geringfügig entlohnte Beschäftigte auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet hat.

Fazit

Der Personengruppenschlüssel 109 ist ein unverzichtbares Element im deutschen Sozialversicherungssystem für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Die korrekte Anwendung dieses Schlüssels ist entscheidend für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Arbeitgeber sollten sich über die spezifischen Anforderungen und möglichen Herausforderungen informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


1 BMAS – Sozialversicherung
2 Minijob-Zentrale – Informationen zu Minijobs
3 Haufe – Lohnabrechnung

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