Anfang September sind neue Regelungen bezüglich des Bezugs des Elterngeldes in Kraft getreten. Auch wurde die erlaubte Stundenanzahl für Mütter und Väter in Teilzeit angehoben. Dabei erhalten Eltern mit Frühgeburten in Zukunft einen Zuschlag in Form von zusätzlichen Elterngeld-Monaten.
Seit dem 1. September gelten neue Elterngeld-Regelungen für Väter und Mütter, welche ihnen eine flexiblere und angenehmere Elternzeit ermöglichen sollen. Dabei wurden folgende Änderungen am Gesetz vorgenommen:
Zulässige Teilzeit-Arbeitsstunden für Mütter und Väter verlängert
Die bisher vorgeschriebenen Arbeitsstunden bei Eltern betrug 25 bis 30 Stunden pro Woche. Bei der neuen Regelung wurden die zulässigen Arbeitsstunden pro Woche auf 32 Stunden angehoben. Somit können Eltern in Teilzeitarbeit insgesamt ganze 4 Tage pro Arbeitswoche mit jeweils 8 Stunden pro Tag arbeiten und bekommen dennoch einen Bonus ausgezahlt. Den beiden Elternteilen steht somit bei einem Arbeitsstunden-Zeitfenster von 24 bis 32 Stunden weiterhin ein Partnerschaftsbonus zu.
Weniger Bürokratie und formale Hürden für Elterngeld-Zuschuss
Zusätzlich fallen nach dem neuen Gesetz auch keine lästigen Formalitäten mehr an. Dabei müssen Mütter und Väter, die in Teilzeitarbeiten und Elterngeld beziehen, nur noch in Ausnahmezuständen einen Arbeitsnachweis vorweisen. Im neuen Antrag wird dafür angegeben, dass die oben genannten Arbeitsstunden bei einem Bezug auf Elterngeld nicht überschritten werden dürfen.
Dazu kommt auch, dass Partner in Elternzeit nicht mehr die zuvor gesetzlich vorgesehenen 4 Monate Partnerschaftsbonus am Stück beziehen müssen. Diese können nun in einem Zeitraum von 2 bis 4 Monaten bezogen werden mit flexibler Verkürzung oder Verlängerung.
Mehr Elterngeld für Eltern mit Frühgeburten
Bei Frühgeburten soll es vom Staat nun mehr finanzielle Unterstützung geben. Dabei werden Elternteile von Frühchen mit zusätzlichem Elterngeld-Monaten gefördert. Dabei gelten die folgenden Regelungen:
Wie viele Wochen vor errechnetem Geburtstermin? | Wie viele zusätzliche Elterngeld-Monate? |
---|---|
6 Wochen | ein zusätzlicher Monat |
8 Wochen | zwei zusätzliche Monate |
12 Wochen | drei zusätzliche Monate |
16 Wochen | vier zusätzliche Monate |
Zur Ausführung der Elterngeldanpassungen wurde die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld vermindert. Bisher lag die Grenze bei 500.000 Euro für Elternpaare. Jedoch haben laut der neuen Regelungen nur noch Elternteile, die zusammen 300.000 Euro oder weniger im Jahr einbringen, Anspruch auf Elterngeld. Die Obergrenze bei Alleinerziehenden hat sich nicht verändert und beträgt wie zuvor 250.000 Euro.

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