Urlaub ist ein Thema, das in vielen Personalabteilungen für einen hohen administrativen Aufwand sorgt. Fragen wie “Darf der Arbeitgeber Urlaub vorschreiben?” beschäftigen Unternehmen oft. Ob Sie den Urlaub als Arbeitgeber vorschreiben dürfen, erklären wir Ihnen nachfolgend ganz genau.
Darf Arbeitgeber Urlaub vorschreiben? Das steht im Gesetz.
Um die Frage “Darf der Arbeitgeber Urlaub vorschreiben?” zu klären, müssen wir uns das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genau ansehen.
In Paragraph 7 Absatz 1 des Gesetzes finden wir bereits die Antwort auf die Frage.
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Darf der Arbeitgeber also Urlaub vorschreiben? Eine eindeutige Antwort gibt es nicht. Unter normalen Bedingungen dürfen Sie Ihren Mitarbeiter:innen aber keinen Urlaub vorschreiben.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen es erlaubt ist, den Urlaub als Arbeitgeber vorzuschreiben. Im Gesetz ist von zwei Gründen die Rede:
- “dringende betriebliche Belange”
- “Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Bedingungen den Vorrang verdienen”
Mehr zum Thema Urlaubsanspruch lesen Sie in unserem umfangreichen Artikel zu diesem Thema.
In diesen Fällen dürfen Sie Urlaub als Arbeitgeber vorschreiben
Im Absatz davor sprechen wir von zwei Ausnahmen. Schauen wir uns diese nun einmal genauer an.
Was sind dringende betriebliche Belange? Dabei muss es sich um Gründe handeln, die den Geschäftsablauf erheblich beeinträchtigen würden. Beispiele hierfür sind:
- eine Krankheitswelle bzw. ein Ausfall von vielen Mitarbeiter:innen im Unternehmen
- eine höhere Auftragslage in einer bestimmten Saison bzw. einem Zeitraum
- das Unternehmen ist für eine gewisse Dauer nicht mehr betriebsfähig
Wichtig ist, dass Ihnen als Arbeitgeber keine andere Lösung als die Verweigerung des Urlaubs bleiben muss.
Führen Sie beispielsweise ein Restaurant und der einzige Koch fällt länger aus, kann das ein Grund sein, weshalb Sie Kellner:innen in den Zwangsurlaub schicken. Betreiben Sie einen Einzelhandel, der besonders in der Vorweihnachtszeit besucht wird, kann das ein möglicher Grund dafür sein, Urlaub zu verweigern.
Schicken Sie Ihre Mitarbeiter:innen in Kurzarbeit, zählt das als betrieblicher Grund. Vor Antritt der Kurzarbeit müssen Sie nämlich alle Überstunden und Urlaubstage gewähren.

Die zweite Ausnahme sind andere Arbeitnehmer:innen, die unter sozialen Bedingungen den Vorrang haben. Doch was bedeutet das? Hierbei handelt es sich beispielsweise um Personen wie Eltern oder Arbeitnehmer:innen mit Kindern, die in den Schulferien Urlaub wegen der Kinder nehmen “müssen”. Aber auch chronisch kranke Mitarbeiter:innen, die an bestimmten Tagen zu Untersuchungen müssen, zählen hier hinein.
Auch Mitarbeiter:innen mit Ehepartner:innen, deren Urlaub durch Betriebsferien festgelegt wird, können ein solcher Grund sein. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit kann aber auch ein Grund unter sozialen Gesichtspunkten darstellen.
Sie dürfen Urlaub auch dann vorschreiben, wenn Sie eine Urlaubsplanung verlangen und diese verspätet bei Ihnen eingeht. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel “Kann der Arbeitgeber eine Urlaubsplanung verlangen?“.
Legen Sie Betriebsferien mit einem Betriebsrat fest, muss dieser Zeitpunkt nicht auf dringende betriebliche Belange zurückzuführen sein. Er gilt einfach.
Wenn ein:e Arbeitnehmer:in keinen Urlaub nehmen möchte, können Sie unter Umständen Urlaub vorschreiben. Mehr dazu lesen Sie im verlinkten Artikel.
Wann Sie keinen Urlaub vorschreiben dürfen
Im BUrlG wird außerdem festgelegt, wann Sie keinen Urlaub als Arbeitgeber vorschreiben dürfen. Das ist immer dann der Fall, wenn ein:e Mitarbeiter:in “im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt” (Quelle: § 7 Abs. 2 BUrlG).
Hiermit ist auch eine stufenweise Eingliederung gemeint. Die Mitarbeiter:innen sollen sich vollständig erholen und neue Kraft tanken, bevor sie sich wieder der Arbeit widmen. Nicht einmal dringende betriebliche Belange stehen diesem Urlaubswunsch entgegen.
Wieviel Urlaub darf der Arbeitgeber verplanen?
Bereits im Jahr 1981 gab es dazu ein Gerichtsurteil vom Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 28.07.81, Az: 1 ABR 79/92). Wieviel Urlaub darf vom Arbeitgeber verplant werden? Laut Urteil sind es etwa ⅗, also 60 Prozent, des Gesamtanspruchs.
Gewähren Sie beispielsweise 24 Urlaubstage pro Jahr, müssen Sie diese Summe mit 0,6 multiplizieren. Das Ergebnis sind 14,4 Tage. Sie dürfen also 14 Urlaubstage pro Jahr verplanen.
Dürfen Sie Urlaub bei einer Kündigung vorschreiben?
Ein:e Mitarbeiter:in hat noch Resturlaubstage und Sie möchten den Urlaub gern als Arbeitgeber vorschreiben? Gibt es keine dringenden betrieblichen Belange oder Arbeitnehmer:innen, die aus sozialen Gesichtspunkten den Vorrang erhalten, können Sie das auch in diesem Fall nicht einfach ohne Weiteres tun.

Wichtig ist, dass Sie gemeinsam mit dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin sprechen. Vielleicht lässt sich ein Kompromiss finden.
Anders verhält es sich allerdings, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin den Resturlaub nehmen will, aber Sie möchten, dass die ausscheidende Person den Nachfolger bzw. die Nachfolgerin einarbeiten soll. Betriebliche Gründe wie diese reichen in der Regel aus, um den Urlaub abzulehnen.
Laut BUrlG müssen Sie den Urlaub dann allerdings finanziell abgelten, wenn er nicht mehr genommen werden kann. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel rund um den Resturlaub einfach für Arbeitgeber erklärt.