Mindestlohn 2023/2024: Das müssen Arbeitgeber zum Mindestlohn wissen

Der Mindestlohn steigt immer weiter.

Seit 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn. Er erhöht sich fast jedes Jahr um einen bestimmten Betrag und soll besonders dafür sorgen, dass Arbeitnehmer:innen auch in Zeiten einer Inflation Geld für Grundbedürfnisse zur Verfügung stehen. Der Mindestlohn kurbelt sogar die Wirtschaft an und sorgt für zufriedene Beschäftigte.

Doch nicht alle profitieren vom Mindestlohn. Ein gesetzlicher Mindestlohn besteht nicht für alle Arbeitnehmer:innen. Welche Ausnahmen vom Mindestlohn es gibt, welche Höhe er aktuell hat und welche Höhe er haben wird, lesen Sie in diesem Artikel.

Derzeitiger Mindestlohn 2023 und 2024: Wie hoch ist er?

Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Mindestlohn 12 Euro pro Stunde. Damit hat er sich seit seiner Einführung im Jahr 2015 stark erhöht. Da lag er nämlich bei 8,50 Euro pro Stunde.

Etwa 10 Jahre lang haben die Gewerkschaften ver.di und Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) dafür gekämpft, bis die Bundesregierung reagiert hat. Seitdem erhöht sich der Mindestlohn immer weiter, um auch der Inflation und dem steigenden Konsumwunsch der Deutschen nachkommen zu können.

Wie der Name schon sagt, ist der Mindestlohn wirklich die unterste Grenze. Bezahlen Sie als Arbeitgeber:in weniger, können Strafen für Sie folgen.

Der Mindestlohn ist für alle gleich. Leben Sie in Ostdeutschland oder Westdeutschland, ist dabei völlig egal. Er liegt in 2023 bei 12 Euro pro Stunde.

Der Mindestlohn wird 2024 um etwa 3 Prozent ansteigen auf 12,41 Euro pro Stunde.

Eine Mindestlohnerhöhung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. (Quelle: AndreyPopov / Getty Images)

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Viele Menschen fragen sich, ob der Mindestlohn für das Netto- oder Brutto-Gehalt gilt. Er bezieht sich auf Brutto, also ohne Abzüge. Das bedeutet, dass der Stundenwert noch mit Abzügen verbunden ist.

Wie viel vom Mindestlohn, also dem Brutto-Wert, für Arbeitnehmer:innen übrig bleibt, ist unterschiedlich. Hier kommt es stark darauf an,

  • ob Ihre Arbeitnehmer:innen Kinder haben,
  • in welchem Bundesland sie wohnen,
  • ob sie in der Kirche sind und
  • welche Steuerklasse sie haben.

Mindestlohn als Monatsgehalt ausgerechnet

Viele Arbeitnehmer:innen und auch Unternehmen fragen sich, was der Mindestlohn nun für eine 40-Stunden-Woche bzw. auf einen Monat gerechnet bedeutet.

Auch hier kommt es wieder stark auf die 3 Faktoren an, die wir bereits im Abschnitt zuvor erklärt haben. 

  1. Momentaner Mindestlohn ist 12 Euro pro Stunde. Für eine 40-Stunden-Woche müssen Sie dies mit 40 multiplizieren und noch einmal mit 4 multiplizieren, da der Monat – im Idealfall – 4 Wochen hat. 
  2. Das Ergebnis ist 1.920 Euro. Das ist der Brutto-Mindestlohn, den Ihre Arbeitnehmer:innen im Monat bei einer Vollzeitstelle erhalten müssen. Natürlich hat nicht jeder Monat 20 Arbeitstage, weshalb sich die Summe auch hier verändern wird.
  3. Diesen Wert können Sie nun in einen Brutto-Netto-Rechner eingeben und alle weiteren Werte eintragen. Das Wirtschaftsressort des Spiegel hat beispielsweise einen solchen Rechner, die Sie kostenlos nutzen können.
  4. In Berlin würde ein:e Arbeitnehmer:in mit Steuerklasse 1, keinen Kindern und keiner Kirchenzugehörigkeit etwa 1.416,12 Euro erhalten.
Zahlen Sie den Mindestlohn und wollen wissen, was Sie als Monatsgehalt auszahlen müssen, ist das gar nicht so leicht zu beantworten. Hier kommt es auf mehrere Faktoren an. (Quelle: AndreyPopov / Getty Images)

Entwicklung und Einführung des Mindestlohns

Wie bereits erwähnt, wurde der Mindestlohn zum ersten Mal 2015 eingeführt. Davor war er bereits einige Jahre in der Entwicklung, wenn man das so sagen kann. Denn die Gewerkschaften ver.di und NGG kämpften bereits seit Frühjahr 2006 für den Mindestlohn.

Auch die Wirtschaft übte Druck auf die Bundesregierung aus, um die Einführung vom Mindestlohn voranzubringen. Der Gesetzgeber hat einige Ausnahmen formuliert, aber den Mindestlohn dann 2015 eingeführt.

Natürlich gab es auch negative Stimmen aus der Wirtschaft, die den Tod vieler Unternehmen voraussagten. Eine Im August 2022 veröffentlichte Studie vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zeigt nun, dass das nicht passiert ist.

So fand das ZEW heraus, dass die Arbeitsproduktivität seit Einführung des Mindestlohns gestiegen sei. Einige Kleinstunternehmen mit 4 oder weniger Mitarbeiter:innen hätten zwar schließen müssen, doch das wirkte sich nicht auf die Arbeitslosen-Statistik aus. Dieses Phänomen sahen die Forscher:innen vor allem im Osten Deutschlands, wo das Gehaltsniveau vor Einführung vom Mindestlohn deutlich geringer war.

Die Entwicklung des Mindestlohns war für viele Millionen Menschen in Deutschland wichtig. So haben sich vor allem die Gehälter im Gastgewerbe, Handel und Verkehr sowie Lagerei erhöht. Auch Arbeitnehmerinnen profitieren vom Mindestlohn. 

Mindestlohngesetz und EU-Mindestlohn-Richtlinie

Der Mindestlohn ist natürlich auch in einem Gesetz verankert. Es nennt sich Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, oder kurz: Mindestlohngesetz (MiLoG). Es entstand im August 2014 und führte den ersten Mindestlohn ab 2015 ein.

Das Mindestlohngesetz regelt alles Wichtige zur Lohnuntergrenze. (Quelle: 89Stocker / Canva)

In dem Gesetz wird nicht nur der aktuelle Mindestlohn erklärt, sondern auch, wie der Mindestlohn festgelegt wird. Das geschieht über eine sogenannte Mindestlohnkommission.

Alle 2 Jahre wird ein gesetzlicher und aktueller Mindestlohn verhandelt. Das soll besonders dazu dienen, dass sich der Mindestlohn aktuellen Gegebenheiten wie einer steigenden Inflationsrate anpassen kann.

Zudem wird im Mindestlohngesetz geregelt, welche Behörde für die Einhaltung zuständig ist. Es ist die Zollverwaltung. 

Wichtig ist auch, dass nicht nur Unternehmen im Inland, sondern auch diejenigen im Ausland, die Mitarbeiter:innen in Deutschland beschäftigen, von diesem Gesetz betroffen sind. 

Im Mindestlohngesetz sind auch Strafen aufgeführt. Laut Paragraf 21 gibt es beispielsweise Bußgelder dafür, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlen. In diesem Fall kann es zu einer Geldstrafe bis zu 500.000 Euro kommen.

Änderung am Mindestlohngesetz durch EU-Mindestlohn-Richtlinie?

Auch die Europäische Union hat sich mit dem Mindestlohn auseinandergesetzt. Sie darf zwar keine konkreten Gesetze umsetzen, dafür hat die EU aber durch einen kleinen Umweg gewisse Regelungen auf den Weg gebracht. Diese sorgen sogar dafür, dass sich die Bundesregierung bis Ende 2024 erneut mit dem Mindestlohngesetz beschäftigen muss.

So viel Veränderung erwartet uns durch die EU-Mindestlohn-Richtlinie. (Quelle: boygovideo / Getty Images)

Was sagt die EU-Mindestlohn-Richtlinie (Richtlinie 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union) aus?

  • DIe EU legt keine konkreten Zahlen als Mindestlohn fest. Vielmehr sieht sie die EU-Länder in der Pflicht, einen solchen einzuführen und die Höhe selbst zu bestimmen.
  • In Ländern, in denen weniger als 80 Prozent der Arbeitsverhältnisse durch Tarifverträge reguliert werden, muss ein Rahmen geschaffen werden, der dies ändert. Bedeutet: Die Mitgliedstaaten sollen dafür entweder Gesetze oder Vereinbarungen in Absprache mit den Sozialpartner:innen erlassen.
  • Zudem sollen die Länder einen konkreten Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen erstellen.
  • Die EU-Mindestlohn-Richtlinie bestimmt zudem Kriterien, nach denen der Mindestlohn in EU-Ländern festgelegt werden muss. 

Wenn die Mindestlohnkommission Deutschlands jetzt also über den Mindestlohn berät, müssen sie dabei die Lebenshaltungskosten und das allgemeine Niveau und die Wachstumsrate der Löhne betrachten. Wichtig ist auch, dass langfristige nationale Produktivitätsniveaus und -entwicklungen zum Vergleich herangezogen werden.

Nächste Mindestlohnerhöhung: Ab wann wird der Mindestlohn erhöht?

Der Mindestlohn hat eine enorme Entwicklung durchgemacht. Seit seiner Einführung im Jahr 2015 hat er sich schon mehrmals erhöht. Und diese Mindestlohnerhöhungen stoppen natürlich auch nicht – immerhin werden die Lebenshaltungskosten immer teurer und die Inflation schreitet voran. 

In der folgenden Tabelle finden Sie alle Daten, wann eine Mindestlohnerhöhung stattfand und ab wann neuer Mindestlohn gezahlt werden muss.

DatumMindestlohnerhöhung
ab 1. Januar 202512,82 Euro/Stunde
ab 1. Januar 202412,41 Euro/Stunde
ab 1. Oktober 202212 Euro/Stunde
ab 1. Juli 202210,45 Euro/Stunde
ab 1. Januar 20229,82 Euro/Stunde
ab 1. Juli 2021 9,60 Euro/Stunde
ab 1. Januar 20219,50 Euro/Stunde
ab 1. Januar 20209,35 Euro/Stunde
ab 1. Januar 20199,19 Euro/Stunde
ab 1. Januar 20178,84 Euro/Stunde
ab 1. Januar 20158,50 Euro/Stunde

Die Bundesregierung entscheidet über den Mindestlohn und die Mindestlohnerhöhung. Dabei halten sie sich an die Empfehlung der Mindestlohnkommission. Sie besteht aus Gewerkschaften, Arbeitgeber:innen und aus einem unabhängigen Vorsitzenden, die sich alle zwei Jahre zusammensetzen, um über den neuen Mindestlohn zu verhandeln. 

Nach dieser Sitzung wird der Bundesregierung ein Vorschlag für den neuen gesetzlichen Mindestlohn übermittelt. Welcher Betrag letztendlich für angemessen betrachtet wird, wird schließlich von der Bundesregierung entschieden.

Die Bundesregierung hat Ende Juni 2023 die Erhöhung des Mindestlohns der nächsten beiden Jahre 2024 und 2025 bestimmt. Es handelt sich um eine Erhöhung um 3,4 bzw. 3,3 Prozent.

Ab wann gilt der aktuelle Mindestlohn? Das sehen Sie in unserer Tabelle. Ab 2024 wird er auf 12,41 Euro brutto pro Stunde und ab 2025 auf 12,82 brutto pro Stunde ansteigen.

Wer bekommt den Mindestlohn?

Gilt der Mindestlohn für alle? Nein. Es gibt einige Ausnahmen, die die Bundesregierung im Jahr 2014, mit Wirkung ab 2015, im Mindestlohngesetz verankert hat. Über die Jahre gab es einige Änderungen. Mit Stand vom Juni 2023 haben diese Menschengruppen keinen Anspruch auf Mindestlohn: 

  • Menschen, die ehrenamtlich tätig sind
  • Auszubildende in einer Berufsausbildung
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten ihrer Beschäftigung nach der Arbeitslosigkeit
  • Praktikant:innen mit einem verpflichtenden Praktikum oder einem freiwilligen, 3-monatigen Praktikum
  • Jugendliche, die eine Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder ähnlichem nach dem Berufsbildungsgesetz absolvieren
Wer bekommt alles Mindestlohn? Menschen, die ein Ehrenamt bekleiden, profitieren nicht von der Lohnuntergrenze. (Quelle: RODNAE Productions / Pexels)

Bekommen Menschen im Minijob Mindestlohn?

Minijobber:innen zählen nicht zu den Ausnahmen vom Mindestlohn. Dementsprechend erhalten sie den ganz normalen, aktuellen Mindestlohnsatz. 

Das bedeutet aber auch, dass Sie als Arbeitgeber:in besonders auf die Arbeitsstunden Acht geben müssen. Der Mindestlohn liegt 2023 bei 12 Euro pro Stunde. Die Grenze für Minijobs liegt bei 520 Euro. Menschen, die als Minijob bei Ihnen arbeiten, dürfen aufgrund des Mindestlohns also 43 Stunden pro Monat bzw. 10 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeiten. 

Zahlen Sie mehr als den Mindestlohn, müssen Sie beim Minijob aufpassen und die Stunden dementsprechend reduzieren. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel “Lohnabrechnung für einen Minijob erstellen”.

Erhalten Menschen im Praktikum Mindestlohn?

Die Frage nach Mindestlohn im Praktikum ist gar nicht so einfach zu beantworten. Wichtig ist, dass Praktikant:innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um vom Mindestlohn profitieren zu können. 

Das Praktikum darf nicht von der Hochschule vorgeschrieben und länger als 3 Monate sein, damit Sie Praktikant:innen den Mindestlohn zahlen müssen.

Auch hierzu haben wir wieder einen eigenen Artikel mit vielen Informationen für Sie erstellt, der Ihnen erklärt, wie Sie Praktikanten richtig abrechnen.

Gibt es Mindestlohn bei der Ausbildung?

Wenn Sie Menschen eine Ausbildung ermöglichen, müssen Sie keinen Mindestlohn zahlen. Es gibt jedoch eine Mindestausbildungsvergütung, die oft mit dem Mindestlohn verwechselt wird.

Im Jahr 2023 müssen Sie Ihren Auszubildenden folgendes Mindestgehalt pro Monat brutto zahlen:

  • 1. Ausbildungsjahr: 620 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 731,60 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 837 Euro
  • 4. Ausbildungsjahr: 868 Euro
Der Mindestlohn gilt nicht für die Ausbildung. Dafür müssen Sie aber andere Werte beachten. (Quelle: Monkey Business Images / Canva)

Auch dieser “Mindestlohn” für Menschen in einer Ausbildung ändert sich fortlaufend, um auch hier die Lebenshaltungskosten möglichst abzudecken.

Erhalten Menschen in Teilzeit Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt ganz normal für Menschen in Teilzeit. Auch sie erhalten 12 Euro brutto die Stunde. Bei einer 20-Stunden-Woche sind das 240 Euro pro Woche und damit bei 4 Wochen 960 Euro brutto.

Sie finden viele Informationen zu Teilzeitkräften in unserem großen Artikel zur Lohnabrechnung.

Erhalten Menschen mit einem Ferienjob Mindestlohn?

Ja, auch Personen, die in einem Ferienjob beschäftigt sind, erhalten den Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • Handelt es sich um Jugendliche unter 18 Jahren, die keine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert haben, erhalten sie keinen Mindestlohn.
  • Sollte der Ferienjob als Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung auf eine Berufsausbildung zählen, erhalten die Ferienjobber:innen auch keinen Mindestlohn.

Mindestlohn beim Nebenjob?

Haben Sie Personen eingestellt, die Ihren Job als Nebentätigkeit ausführen, müssen Sie auch den Mindestlohn zahlen. Beachten Sie jedoch die unter “Wer bekommt den Mindestlohn?” aufgeführten Ausnahmen.

Der momentane Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde wird beispielsweise nicht bei Jugendlichen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gewährt.

Gilt der Mindestlohn auch für Studenten?

Ja, der Mindestlohn gilt auch für Studenten. Als Werkstudent können Personen also darauf Anspruch erheben. Oftmals sind sie auch als Minijobber:innen beschäftigt. Auch in diesem Fall gibt es keine Ausnahme und Sie müssen den Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde zahlen.

Muss ich Mindestlohn bei einem Leiharbeiter zahlen?

Ja, auch hier gilt der Mindestlohn, aber ein anderer. Aufgrund von Tarifverträgen sowie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden wurden für bestimmte Branchen andere Mindestlöhne bestimmt. Das gilt auch für Leiharbeiter. 

Derzeit muss ein Mindestlohn von 13 Euro brutto pro Stunde an Leiharbeiter ausgezahlt werden. Ab dem 1. Januar 2024 erhöht er sich auf 13,50 Euro brutto pro Stunde.

Der Mindestlohn gilt auch für Leiharbeiter:innen. Es muss also auch im Vertrag stehen. (Quelle: kanchanachitkhamma / Canva)

Verschiedene Branchen, ein anderer, momentaner Mindestlohn

Neben dem allgemein gültigen Mindestlohn gibt es noch einen Branchenmindestlohn. Dieser ist für alle Mitarbeiter:innen in der jeweiligen Branche verbindlich. Auch, wenn Sie kein Mitglied in der Gewerkschaft sind, müssen Sie dennoch diese Branchenmindestlöhne beachten. Er gilt für alle Beschäftigten der Branche. 

Die Ausnahmen, die wir weiter oben aufgezählt haben, gelten nur für den Mindestlohn, der von der Bundesregierung definiert wurde. Bei den Branchenmindestlöhnen gibt es diese nicht. 

Der für die jeweiligen Branchen festgelegte Mindestlohn ist die unterste Grenze. Der Lohn darf nicht unter diesem Wert liegen. 

Mindestlohn in der Pflege & Altenpflege

Beginnen wir zuerst mit dem für die Pflege bestimmten Mindestlohn. Er richtet sich einerseits nach der Tätigkeit, aber auch nach der Ausbildung, die Ihre Mitarbeiter:innen absolviert haben. Die Stundenpreise gelten auch für die Altenpflege.

Arbeitserfahrungab dann gilt erMindestlohn
ungelerntab 1 Mai 202313,90 Euro brutto pro Stunde
ab 1. Dezember 202314,15 Euro brutto pro Stunde
Pflegekraft mit mindestens einem Jahr Ausbildungab 1 Mai 202314,90 Euro brutto pro Stunde
ab 1. Dezember 202315,25 Euro brutto pro Stunde
Pflegefachkraftab 1 Mai 202317,65 Euro brutto pro Stunde
ab 1. Dezember 202318,25 Euro brutto pro Stunde

Mindestlohn beim Bau, Baugewerbe und Elektriker

Für Dachdecker:innen, Menschen in der Baubranche, Elektriker:innen sowie Gerüstbauer:innen gelten auch Branchenmindestlöhne, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen wollen.

Dachdecker:innen:

  • Ab dem 1. Januar 2023 müssen Sie 13,30 Euro brutto pro Stunde für ungelernte Mitarbeiter:innen zahlen.
  • Gesell:innen erhalten 14,80 Euro.

Elektrohandwerk:

  • Hierzu zählen alle Mitarbeiter:innen, die informations- und elektrotechnische Tätigkeiten ausüben. Hier zählen beispielsweise Systemelektroniker:innen oder Elektroniker:innen für Automatisierungs- oder Maschinen- und Antriebstechnik hinein.
  • ab 1. Januar 2023: 13,40 Euro brutto pro Stunde
  • ab 1. Januar 2024: 13,95 Euro

Gerüstbauer:innen:

  • ab 1. Oktober 2022: 12,85 Euro brutto pro Stunde

Bauhelfer oder andere Berufe beim Bau oder Baugewerbe erhalten den normalen Mindestlohn. Für sie gibt es keinen Branchenmindestlohn.

Verschiedene Branchen haben für einen anderen Mindestlohn gekämpft. Besonders Arbeitnehmer:innen auf dem Bau bzw. im Baugewerbe profitieren davon. (Quelle: welcomia / Canva)

Mindestlohn von Reinigungskraft & Gebäudereinigung

Beim Mindestlohn für die Branche “Gebäudereinigung” und sowie für Reinigungskräfte gibt es Unterschiede. So wird zwischen Innen- und Unterhaltsreinigung und Glas- und Fassadenreinigung unterschieden.

Innen- und Unterhaltsreinigung:

  • ab 1. Oktober 2022: 13 Euro brutto pro Stunde
  • ab 1. Januar 2024: 13,50 Uhr

Glas- und Fassadenreinigung:

  • ab 1. Oktober 2022: 16,20 Euro brutto pro Stunde
  • ab 1. Januar 2024: 16,70 Uhr

Mindestlohn für Maler und Lackierer

Auch das Maler- und Lackiererhandwerk hat einen Branchenmindestlohn. Hier wird nach ungelernten Arbeitnehmer:innen sowie Gesell:innen unterschieden.

Ungelernt:

  • ab 1.Mai 2023: 12,50 Euro brutto pro Stunde
  • ab 1. April 2024: 13 Euro

Gesell:innen:

  • ab 1.Mai 2023: 14,50 Euro brutto pro Stunde
  • ab 1. April 2024: 15 Euro

Mindestlohn für Schornsteinfeger:innen

Ab dem 10. Juli 2021 gilt hier ein Brutto-Stundenlohn von 13,80 Euro. Daran hat sich auch im Jahr 2023 nichts geändert.

Mindestlohn für Fleischwirtschaft

Ab dem 1. Dezember 2023 gilt ein Branchenmindestlohn von 12,30 Euro brutto pro Stunde für Mitarbeiter:innen in der Fleischverarbeitung und beim Schlachten. Davor gilt der bundesweite Satz von 12 Euro laut Mindestlohngesetz.

Mindestlohn für Gastronomie, Friseur/Friseurin, Verkäufer/Verkäuferin und mehr

Für viele weitere Branchen gibt es keinen zusätzlichen Mindestlohn, so zum Beispiel für die Gastronomie, Friseur:innen oder Verkäufer:innen. Für diese und viele weitere Branchen gilt der normale Mindestlohn von 12 Euro brutto die Stunde.

Für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen gibt es auch Branchenmindestlöhne. Sie werden nach Bundesland, in dem die Menschen arbeiten und nach Entgeltgruppen bezahlt. Auf der Website vom Zoll gibt es mehr Informationen dazu.

Victoria arbeitet im Marketing von HeavenHR. Gemeinsam mit ihren Kolleg:innen stellt sie interessante Artikel, Tipps und News aus der HR-Welt zusammen.

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