In der Arbeitswelt gibt es nicht selten Situationen, in denen es nötig ist, Mitarbeiter aus dem Urlaub zu holen. Bevor Sie den Urlaub Ihrer Arbeitnehmer:innen stornieren, erklären wir Ihnen, worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen und in welchen Fällen es legal ist.
Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist es wichtig, dass Ihren Arbeitnehmer:innen wichtiger Erholungsurlaub zusteht. Dafür wurde vor vielen Jahr gesetzlicher Mindesturlaub vorgeschrieben.
Arbeitnehmer:innen aus dem Urlaub zu holen, widerspricht dem BUrlG. Zudem ist es keine Erholung, wenn die Mitarbeiter:innen in ihrem Urlaub in ständiger Angst leben müssen, dass Sie sie aus dem Urlaub zurückholen bzw. diesen stornieren.
Aus diesem Grund ist es sehr schwierig, Mitarbeiter aus dem Urlaub zu holen. Es gibt jedoch Regelungen für den Ernstfall.
Wann Sie Ihre Mitarbeiter aus dem Urlaub holen dürfen
Wie bereits erwähnt, ist der Urlaubsanspruch dafür da, dass sich Ihre Arbeitnehmer:innen erholen können und nicht ständig auf das Telefon gucken müssen, ob Sie sie aus dem Urlaub holen.
Dementsprechend ist es nicht erlaubt, Ihre Mitarbeiter:innen aus dem Urlaub zu holen, weil es einen personellen Engpass oder mehr Aufträge als üblich gibt. Das sind betriebliche Gründe, weshalb Sie “lediglich” Urlaub ablehnen oder aber Urlaub vorschreiben dürfen.
Um den Urlaub zu stornieren, müssen Sie als Arbeitgeber einem betrieblichen Notfall bzw. einer extremen Ausnahmesituation gegenüberstehen. Ist Ihr Unternehmen beispielsweise von einer Flutkatastrophe betroffen, kann das ein Grund sein, einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zu holen.
- Die Existenz Ihres Betriebes muss akut gefährdet sein.
- Sie müssen außerdem jegliche Alternative ausprobiert haben, bevor Sie einen Arbeitnehmer aus dem Urlaub holen. Es gibt keine andere Lösung als den Rückruf des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin.
- Die Aufgaben müssen sofort erledigt werden und dürfen sich nicht nach hinten schieben lassen.
- Nur der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin können dieses spezifische Problem lösen.

Wichtig ist, welche Tätigkeitsart und welchen Grad der Verantwortung die Person haben muss, um das Problem zu lösen. Fällt die Antwort auf den speziellen Mitarbeiter, der sich im Urlaub befindet, ist es grundsätzlich zulässig.
Handelt es sich um eine bezahlte oder auch unbezahlte Freistellung, beispielsweise in Folge eines Sonderurlaubstages, können Sie Ihre Mitarbeiter:innen in der Regel zurückholen.
Überlegen Sie sich aber hier ganz genau, ob Sie das tun wollen. Oftmals handelt es sich um Sonderurlaub wegen eines Todesfalls oder einer anderen Herausforderung. Die Motivation und das Betriebsklima werden stark abnehmen, wenn es sich nicht um einen wirklichen Notfall im Unternehmen handelt.
Rückrufvereinbarung geschlossen: Ist sie zulässig?
Das Bundesarbeitsgericht urteilte in einem Fall im Juni 2000, dass sogenannte Rückrufvereinbarungen nicht zulässig sind. Jedoch gilt das nur für den gesetzlichen Mindesturlaub.
Im übrigen kann […] von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
(§ 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG)
Haben Sie also gemeinsam mit Ihren Mitarbeiter:innen eine Vereinbarung geschlossen, dass Sie sie aus dem Urlaub holen dürfen, dann ist das zumindest für den zusätzlich gewährten Urlaub zulässig.
Jedoch müssen Sie dann vor jedem Urlaub klären, welche Tage zum Mindest- und welche zum zusätzlichen Urlaub zählen bzw. dies festlegen.
Haben Sie eine solche Vereinbarung geschlossen und ein:e Mitarbeiter:in nimmt sich Urlaub aus den gesetzlichen Mindesturlaubstagen, dürfen Sie keine Abmahnung, Kündigung oder weitere Konsequenzen auferlegen, sollte die Person die Rückkehr verweigern.

Gleiches gilt, wenn Sie eine solche Vereinbarungsklausel in Ihren Tarif- oder Arbeitsvertrag integrieren.
Urlaub stornieren: Was der Arbeitgeber zahlen muss
Wollen Sie Ihren Mitarbeiter aus dem Urlaub holen, könnte das kostspielig für Sie werden. Jegliche Stornierungskosten, die beim Arbeitnehmer anfallen, müssen von Ihnen getragen werden.
Dazu zählen jegliche Kosten, die mit dem Abbruch in Zusammenhang stehen. Unter Umständen müssen sogar die Kosten für Familienmitglieder, die an der Reise teilgenommen hätten, gezahlt werden.
Zudem müssen Sie jeglichen Urlaubsanspruch oder Resturlaub erneut auf das Budget rechnen, also die nicht genutzten Urlaubstage zurückgeben.
Mitarbeiter aus dem Urlaub holen – mit Betriebsrat
Hat ihr Unternehmen einen Betriebsrat, müssen Sie die Genehmigung einholen, bevor Sie eine:n Mitarbeiter:in aus dem Urlaub holen.
Gibt es keinen Betriebsrat, entscheiden Arbeitgeber natürlich selbst. Ist der Urlaub aber bereits angetreten, wird es schwierig, die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer zurückzurufen.
Denn Ihre Mitarbeiter:innen müssen im Urlaub nicht an ihr Telefon gehen oder ihre E-Mails checken. Sie haben ein Recht, sich zu erholen.